Hier stellen wir unsere Honorargrundsätze dar
Grundlage ist die StBVV
Die StBVV ist rechtsverbindlich
Die Steuerberatervergütungsverordnung ist rechtlich bindend. Die Vergütungen orientieren sich am Gegenstandswert (Wertgebühr), am Zeitaufwand (Zeitgebühr) oder am Betragsrahmen (Betragsgebühr).
StBVV Gebühr nach dem Gegenstandswert
Das „von – bis“ des Gebührenrahmens ist weit gefasst. Die tatsächliche Gebühr orientiert sich am Schwierigkeitsgrad, dem Haftungsumfang und dem Zeitaufwand.
StBVV Gebühr nach dem Zeitaufwand
Die Zeitgebühr nach der StBVV beträgt 30 bis 75 Euro je angefangene halbe Stunde. Das ist ein Stundenhonorar von 60 bis 150 Euro.
Unsere Gebührentabelle nach dem Zeitaufwand
Nach der StBVV können abweichende Gebühren vereinbart werden
Es können abweichende Gebühren vereinbart werden. Wir unterschreiten nicht die Mindestgebühr nach der StBVV. Für Sachverhalte, die nach der Zeitgebühr abgerechnet werden, vereinbaren wir unsere Zeitgebührentabelle, die je nach Komplexität
der Aufgabe Stundensätze von 90 bis 350 Euro vorsieht.
Unser Honorarbudget bei der digitalen Transformation
Unsere Leistungen bei der digitalen Transformation hängen vom Einzelfall ab. Wir können den tatsächlich erforderlichen Beratungsbedarf nur schätzen, da wir nicht wissen, wie sich die KI bei den Anwendungen entwickeln wird. In der Rolle einer Inhouse-
Steuerabteilung schlagen wir ein monatliches Budget vor, das die Schwankungen glättet und die Kostenplanung/Kostenkontrolle erleichtert.
Sie können unser Honorar beeinflussen
Ausgangspunkt unserer Dienstleistungen sind Ihre Daten. Je besser wir Hand in Hand zusammenarbeiten, desto effizienter können wir unsere Ressourcen einsetzen. Das spart auch Honorar.
Informationen zur StBVV
Die Informationen zur StBVV können bei der Bundessteuerberaterkammer unter:
https://www.bstbk.de/de/themen/berufsrecht
eingesehen werden.